07 Jul

8) Welche Anforderungen an Sicherheit und Arbeitsschutz muss ich berücksichtigen?

Hat ein Unternehmen beschlossen, Bauteile additiv zu fertigen und ein geeignetes Druckverfahren ausgewählt, sollte vor der Integration neuer Anlagentechnik Zeit in das Thema Sicherheit investiert werden. Denn wenn sich Unternehmen vor der Integration neuer Anlagentechnik Gedanken über die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze und der Prozesse machen, lassen sich in der Regel Folgekosten durch nachträglich umzusetzende Arbeitsschutzmaßnahmen vermeiden. Deshalb sollten Unternehmen gemäß Arbeitsschutzgesetz vor der Integration Additiver Fertigungsverfahren in der Produktion eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Gefährdungsbeurteilung – nicht nur eine lästige Pflicht!

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, bereits im Vorfeld Schutzmaßnahmen abzuleiten, um

  • Sach- und Vermögensschäden,
  • Arbeitsunfälle
  • und berufsbedingte Erkrankungen

beim Umgang mit Additiven Fertigungsverfahren zu vermeiden.

Die Gefährdungsbeurteilung beginnt bei der Auswahl der Maschinen: Unternehmen sollten nicht allein die technischen Spezifikationen wie Bauraumgröße oder verwendbare Materialien vergleichen, sondern sich auch die Sicherheitskonzepte der Anlagen erläutern lassen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf folgende Fragen zu legen:

  • Welche Restrisiken gehen von den Maschinen aus und wie sind diese während des Betriebs weiter abzusichern?
  • Welche Betriebsmittel benötigt die Maschine?
  • Welche Wartungsarbeiten sind erforderlich und können diese von den Anlagenbedienern sicher ausgeführt werden?
  • Welche zusätzlichen Maßnahmen müssen dafür eventuell ergriffen werden?

Neben allgemein mit dem Betrieb von Maschinen einhergehenden Gefährdungen sind bei Additiven Fertigungsverfahren spezifische Gefährdungen durch die eingesetzten Materialien zu berücksichtigen:

Insbesondere Metallpulver kann sich selbst entzünden, aber auch Kunststoffpulver kann explodieren. Daher sind die entsprechenden technischen Regeln zum Brandund Explosionsschutzzu beachten von der Lagerung der Ausgangsstoffe bis zur Entsorgung der Filterrückstände. Besondere Maßnahmen sind dabei:

  • Explosionsgeschützte Absaugeinrichtungen.
  • Antistatische Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung und Schutzkleidung.
  • Getrennte Aufbewahrung von Arbeits-und Straßenkleidung, damit die Stoffe nicht in andere Arbeitsbereiche oder die Sozialräume des Betriebs verschleppt werden.
  • Alle Pulverwerkstoffe, sowohl Metall-, als auch Kunststoffpulver, sind lungengängig. Bei einigen Tätigkeiten kann daher der Einsatz von Absaugvorrichtungen oder das Tragen von Atemschutz erforderlich sein. Zudem ist für die betroffenen Mitarbeiter/Innen eine Eignungsuntersuchung durchzuführen.
  • Beim Aufschmelzen von Kunststoffen im FDM-Verfahren (Fused Deposition Modeling) entstehen Dämpfe. Die darin enthaltenen Kleinstpartikel können gesundheitsschädlich sein. Deshalb müssen die Räumlichkeiten ausreichend belüftet sein.
  • Photopolymere, die unter anderem bei der Stereolithographie (SLA) zum Einsatz kommen, können häufig allergische Hautreaktionen und Augenreizungen auslösen.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Zur sicheren Gestaltung der Arbeitsbedingungen finden Sie unter den Stichworten „3DDruckoder Additive FertigungInformationen auf diesen Portalen:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: www.dguv.de
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin: www.baua.de
Bild: Laser Metal Deposition (LMD) mit Atemschutz und Handschuhen. (Foto: LZH)